
Weingesetzlich nicht relevante Bezeichnung für einen Restzuckergehalt von max. 4 g/l im Wein. Dies entspricht sinngemäß den Bezeichnungen fränkisch trocken und österreichisch trocken. Siehe die verschiedenen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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https://glossar.wein.plus/klassisch-trocken
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